Der Disput innerhalb der Judikative in der Türkei geht weiter. Streitpunkt ist eine Entscheidung des Türkischen Verfassungsgerichts, das die Freilassung des rechtmäßig gewählten Parlamentariers Can Atalay der türkischen Arbeiterpartei TİP anordnete. Die Entscheidung des höchsten Gerichtshofs der Türkei wird allerdings vom Kassationshof und dem erstinstanzlichen lokalen Gericht weiter nicht akzeptiert. Der Vorsitzende der größten Oppositionspartei CHP Özgür Özel unterstrich, dass die Urteile des Verfassungsgerichts bindend für Legislative, Exekutive und Judikative seien und die Verfassung weiter die Grundlage staatlichen Handelns seien müsse.
Der leitende Berater des türkischen Präsidenten Mehmet Uçum griff hingegen die Entscheidung zur Freilassung an und kritisierte, dass die Richter des Verfassungsgericht sich seit Jahren demokratische Regierungen in ihrem Handeln behindern würden.
Der Anwalt Can Atalay war im Zuge der Gezi-Prozesse zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden, gleichzeitig genießt er aber als Abgeordneter der Arbeiterpartei der Türkei TİP parlamentarische Immunität. Das Verfassungsgericht forderte in einem Urteil die Freilassung des Politikers; statt der Entscheidung zu folgen, leitete das zuständige lokale Gericht den Fall an den Kassationshof weiter, der wiederum das Urteil des Verfassungsgericht als rechtswidrig bezeichnete und ihm nicht folgte.
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