Von Bernhard von Grünberg, MdL a.D.
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Am 09.03.20 wollte ich zur Fortsetzung des Prozesses gegen die frühere Oberbürgermeisterin von Diyarbakir, Frau Gülcan Kisanak sowie der Parlamentarierin und Frauenrechtlerin Frau Sebahat Tuncel nach Malatya fliegen.
Kurz vor der Abreise bekam ich die Mitteilung, dass am selben Tag der Prozess gegen den Nachfolger im Amt, den ehemaligen Oberbürgermeister Herrn Selcuk Mizrakli in Diyarbakir stattfinden sollte. Da die Strafverteidiger dieselben sind, beschloss Frau Kisanak, nicht an dem Prozess ohne ihre Anwälte teilzunehmen. Im Ergebnis wurde der Prozess in Malatya auf den 13.04.20 vertagt.
Mit den anderen beiden Prozessbeobachtern, Frau Dr. Gisela Penteker, einer Ärztin aus Schleswig-Holstein, die seit vielen Jahren Menschenrechtsarbeit in Kurdistan macht und Herrn Lukas Oßwald, einem Stadt- und Kreisrat der Partei Die Linke aus Baden-Württemberg, bin ich dann unmittelbar nach der Ankunft in Malatya mit dem Bus in das 250 km entfernte Diyarbakir weitergefahren.
Wenige Stunden nach der Ankunft begann der Prozess. Zunächst wollte uns die Polizei den Zutritt verwehren, mit der Begründung, dass wir keine türkischen Staatsangehörigen seien. Durch einen Anruf bei der Staatsanwaltschaft konnten wir schließlich doch an dem Prozess teilnehmen, da wir uns als Abgeordnete ausgaben. Der angeklagte, Herr Selcuk Mizrakli, der in Kayseri in Haft sitzt, wollte aus Protest nicht an diesem letzten Verhandlungstag teilnehmen. Anwesend waren aber seine Frau und sein Sohn, einige Abgeordnete der HDP, der Parteiführung und andere Zuschauer, insgesamt etwa 100 Personen. Vor einiger Zeit gab es bereits „Verhandlungen“ in der Sache. Der Oberbürgermeister Mizrakli wurde im März 2019 gewählt, im August vom türk. Innenminister abgesetzt (und durch einen Zwangsverwalter ersetzt) und im Oktober verhaftet. Seitdem sitzt er im Gefängnis. (Bereits 2015 war er für einige Monate im Gefängnis). Der Vorwurf im Prozess: Er sei Mitglied in einer Kommission für Gesundheit der legalen kurdischen Organisation DTK (Demokratisches Gesellschaftskongress), die bisher noch nicht verboten ist. Weiterhin habe er, bevor er das Amt des Oberbürgermeisters antrat, als Arzt in einer Klinik einen PKK-Kämpfer am Blinddarm operiert. Den Aussagen dieser Klinik zufolge hatte Herr Mizrakli diese Operation nicht durchgeführt, weil er zu diesem Zeitpunkt keinen Dienst hatte.
Das Gericht stützte sich auf die Aussagen einer früheren Politikkollegin, Frau Ayverdi, die in Haft „bedrängt“ wurde, sodass sie Aussagen zu 108 Personen gemacht hat, gegen die nun ermittelt wird. In einem der früheren Prozesstage wurde die Zeugin über Skype zugeschaltet. Die Anwälte konnten damals jedoch keinerlei Frage stellen, auch nicht, warum und wie es zu der Aussage gekommen sei. Zudem existieren keine schriftlichen Dokumente über ihre Aussagen.
Bei dem von uns erlebten letzten Prozesstag gab es erneut keine Verhandlung über bestimmte Straftatbestände, die von dem Angeklagten angeblich begangen worden seien. Die Richter und die Staatsanwaltschaft, die wieder gemeinsam auf der Richterbank saßen, haben nur (gelangweilt) zugehört, ohne selbst einen Kommentar abzugeben oder eine Bemerkung zu machen. Der Strafverteidiger Cihan Aydin, Präsident der Anwaltskammer in Diyarbakir erklärte, dass obwohl bereits klar sei, dass der Angeklagte verurteilt werde, so möge er um des Rechts willen darlegen, wie unsäglich diese Vorwürfe seien. Herr Mizrakli sei zwar Mitglied der Gesundheitskommission der DTK gewesen, jedoch habe die türkische Regierung zwischen 2005 und 2014 intensiv mit der DTK zusammengearbeitet um gemeinsam den damals möglichen Friedensprozess zu verhandeln. Die türkische Regierung habe die DTK sogar gebeten, an einer neuen Verfassung mitzuarbeiten. Auch der Vorwurf, Herr Mizrakli habe einen PKK-Kämpfer am Blinddarm operiert, sei falsch. Das Krankenhaus hatte bestätigt, dass er an diesem Tag überhaupt keinen Dienst hatte. Unabhängig davon, dass es die Pflicht eines jeden Arztes sei, Menschen in Not zu helfen. Darüber hinaus seien rechtswidrige Telefonüberwachungen in der Zeit zwischen 2009 und 2017 durchgeführt worden zu einer Zeit, als Herr Mizrakli noch populärer Arzt in der Stadt gewesen sei. Die Richter, die angeblich der Gülen-Bewegung nahe gestanden hätten, seien beispielsweise entlassen worden, weil sie illegale Telefonüberwachungen veranlasst hätten. Auch habe es kaum Möglichkeiten der Prozessvorbereitung gegeben, weil die Gefangenen in dem 600 km Kayseri untergebracht seien und den Anwälten kaum ordnungsgemäße Unterlagen vorgelegt worden seien. Der Anwalt appellierte noch einmal an die Richter und den Staatsanwalt und erklärte, dass sowohl sie als auch Anwälte keine Zukunft in einem System der Rechtswidrigkeiten hätten. Pathetisch zitierte er aus dem Roman „Der Prozess“ von Franz Kafka: man kann aus einem Seil eine Kinderschaukel machen aber auch ein Henkerseil. Sie müssten sich entscheiden. Auch dieser Appell rührte weder Richter noch Staatsanwalt.
Zur Urteilsverkündung durften nur noch die Anwälte anwesend sein. Das Urteil: neun Jahre, vier Monate und 15 Tage Haft.
Wir wurden aus dem Saal gebeten. Vor dem Gerichtssaal sprachen wir mit Frau Mizrakli, ihrem Sohn und seiner Verlobten. Der Sohn, der in Deutschland studiert hat, erklärte, dass seine Heimat eigentlich Hamburg sei, da es dort für ihn eine Perspektive gebe.
Die Abgeordneten und die Führung der HDP wollten vor dem Gericht eine Pressekonferenz für die zahlreichen anwesenden Journalisten durchführen. Ihre Vorbesprechung wurde umrundet von Polizisten mit hochgestellten Schutzschildern und Kameras, die auf Wasserwerfern montiert waren, durchgeführt. Die Polizei erlaubte ihnen jedoch nur eine Pressekonferenz mit den Abgeordneten und ohne die Parteivorsitzenden zu machen. Dies wurde nicht akzeptiert, sodass die Pressekonferenz dann später in den Büros der HDP stattfand.
Dieses Urteil, das gegenüber Herrn Mizrakli ausgesprochen wurde, ist kein Einzelfall. In dieser Region sind fast alle Bürger- und Oberbürgermeister der HDP abgesetzt und mit Prozessen mit absurden Vorwürfen überzogen worden. Der Hintergrund ist offensichtlich der, dass die türkische Regierung Zwangsverwalter einsetzen will, um in dieser Region ohne die Beteiligung der Stadtparlamente regieren zu können. Dies soll offensichtlich dazu dienen, dass der direkte politische Einfluss der HDP verhindert wird. Keiner soll mehr den Mut haben, sich für die HDP politisch zu engagieren.
Nach dem Prozess besuchten wir den Menschenrechtsverein IHD in Diyarbakir. Der Verein hat die „Istanbuler Protokolle“ im Jahr 1998 miterarbeitet, die von der türkischen Regierung und 1999 von der UNO als offizielles internationales Dokument anerkannt wurden. Hierbei geht es um das Recht der Gefangenen auf eine medizinische Behandlung ohne Fesseln und die Durchführung von Interviews, z.B. über Folter, ohne Zeugen des Sicherheitsapparates. Der Arzt hat Anspruch auf die Folterprotokolle, damit er diese Folter ggf. bestätigen kann. In der jetzigen Praxis gibt es praktisch keine Möglichkeit der Anwendung der Prinzipien der „Istanbuler Protokolle“. Eine Ärztin, die beim IDH engagiert ist, wurde entlassen, weil sie bei ihrer Arbeit in einem Krankenhaus auf das Verfahren nach den Prinzipien der „Istanbuler Protokolle“ bestand. Gleichwohl führen der Menschenrechstverein und die Ärztekammer Fortbildungen für Ärzte über die Grundsätze der „Istanbuler Protokolle“ durch. Anwendbar sind sie aber nur noch in Privatkliniken. In Cizre, einer zerstörten Stadt in Kurdistan gibt es jedoch nur eine öffentliche Klinik, in der auch gefoltert wird.
Zur weiteren Beurteilung der Lage:
Nach Diyarbakir sind große Investitionssummen des türkischen Staates geflossen, nicht nur um die in großen Teilen zerstörte Altstadt zu nivellieren, die noch kurz vor der Bombardierung zwischen 2015-2016 von der UNESCO am 4 Juli 2015 in Bonn zum Weltkulturerbe erklärt wurde. An deren Stelle wurde ein „Park“ angelegt und einige auf „alt“ gemachte Fertigbetonhäuser, u.a. für Polizisten und Militärs, errichtet. Es gibt riesige Wohnungsbauprojekte mit breiten Straßen am Stadtrand, auch um Türken anzusiedeln, die dann für die AKP und nicht die HDP wählen sollen. Diyarbakir ist in den letzten Jahren von ca. 500.000 auf 1,5 Mio. Einwohner angewachsen. Erdogans Ziele sind nicht vollumfänglich erfüllt worden, daher versucht er es nun auf diese Weise. Es liegt an uns allen, auch hier in Deutschland, dass seine Pläne nicht aufgehen.
Bonn, den 13.03.2020