Menschen aus den Erdbebengebieten können von ihren Angehörigen in Deutschland vorübergehend aufgenommen werden. Bereits kurz nach den Erdbeben in der Türkei und Syrien hatte die Bundesregierung angekündigt, die Einreisebestimmungen für betroffene Menschen zu erleichtern. In der Praxis gehen die Erleichterungen aber nicht weit genug. So benötigen die Erdbebenopfer Erklärungen ihrer Verwandten (nur 1. oder 2. Grades), einen Reisepass und einen Wohnsitznachweis mit Historie. Von minderjährigen Erdbebenopfern wird zudem eine notariell beglaubigte Zustimmung der Erziehungsberechtigten verlangt. Wie diese Papiere angesichts der chaotischen Verhältnisse und des oftmals noch fehlenden Zugangs zu staatlichen Stellen in der Region beschafft werden sollen, ist unklar.
Ein Bündnis von Nichtregierungsorganisationen, darunter Medico International und Pro Asyl, hat die Bundesregierung erneut aufgerufen, Erdbebenopfern schnell, unbürokratisch und großzügig die Einreise zu ermöglichen. Zudem wird gefordert, keinen Unterschied nach Herkunft und Nationalität zu machen, da viele Menschen aus Syrien und Afghanistan in den Erdbebengebieten betroffen seien.
Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen beim Auswärtigen Amt; der Aufruf von Medico und weiteren findet sich hier.
Grafik: Tagesschau